Bauplanungsrecht - Zerstörtes Gebäude im Außenbereich. OVG-Lüneburg, Urteil vom 28.2.1979 - IA 21/76.
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1981
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Eine zur Zerstörung des Gebäudes führende unerlaubte Handlung des Architekten kann ein "anderes außergewöhnliches Ereignis" im Sinne des § 35 Abs. 5 Nr. 2 BBauG sein; das ist aber bei positiver Vertragsverletzung des Architekten, bei der den Bauherrn ein Mitverschulden trifft, nicht der Fall. Die Entscheidung des OVG beruht auf den § 35 Abs. 4 BBauG und 35 Abs. 5 BBauG. -y-
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Baurecht 11(1980)Nr.2, S.154-155, Lit.