Ein Beitrag zur Prüfung und Bewertung von Bauherrenmodellen für den Realkredit.

Ruechardt, Konrad
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1982

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BBR: Z 517
IRB: Z 1036

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Für die Ermittlung des Wertes von Bauherrenmodell-Objekten wie auch für die Prüfung der Bauherrenmodell-Finanzierungen bestehen noch keine festen Maßstäbe und allgemein anerkannte Regeln wie sonst im Realkredit. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass der Wert einer Bauherrenmodell-Wohnung sich, wie alle Beleihungswerte im Realkredit, nicht nach den Kosten und Preisen richtet, sondern nach dem am Markt voraussichtlich erzielbaren Wiederverkaufspreis. Neben dem Beleihungs- und Wiederverkaufswert kommt es bei der Finanzierung besonders auf die Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers an. Nur etwa 50 % der typischen Beleihungen auf ein Bauherrenmodell eignen sich zur Pfandbriefdeckung. Eine Schematisierung der Beleihungsobjekte sollte vermieden werden. hb

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Der langfristige Kredit, 2.Ausg. 32(1981)Nr.16, S.498-500, 502-505, Tab., Lit.

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