Entsorgungsautarkie und Verursacherprinzip. Eine Untersuchung umweltrechtlicher und -ökonomischer Aspekte des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts nach Art. 2 EG am Beispiel der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 2003/1386
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Zusammenfassung
Die systematische Erläuterung des Spannungsverhältnisses zwischen Autarkie- und Verursacherprinzip erfordert zunächst eine Definition des Autarkieprinzips als abfallwirtschaftsrechtliches Zielsystem. Es lässt sich feststellen, dass das Verursacher- und nicht das Ursprungsprinzip die umweltrechtliche Rechtfertigungsgrundlage des abfallrechtlichen Autarkieprinzips ist. Ziel einer mit Art. 2 EG konformen Verursacherpolitik ist, Verantwortung und Effizienz als Bestimmungsparameter des nachhaltigen Wirtschaftens mit Hilfe von ordnungsrechtlichen und marktwirtschaftlichen Instrumenten durchzusetzen. Die nähere Erläuterung von rechtlichen, ökonomischen bzw. rechtsphilosophischen Aspekten zeigt, dass die Entsorgungsautarkie dieser Zielvorgabe entspricht. difu
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236 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3566