Zum Kinder- und Jugendschutz in der Jugendhilfearbeit.

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Seit dem 15. Mai 1969 gibt es in der DDR eine neue Verordnung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (Gbl. II, S. 219). Sie gehört zu den Rechtsvorschriften, die zur Verwirklichung sozialistischer Jugendpolitik dienen sollen. Es geht im wesentlichen um den "Schutz der Herausbildung von durch die Arbeiterklasse und ihrer Moral geprägten sozialistischen Denk- und Verhaltensweisen''. Die Verantwortung aller dafür ist eine differenzierte Verantwortung. Nach- oder Fahrlässigkeit werden konsequent und wirksam geahndet.

Beschreibung

Schlagwörter

Alter, Sozialfürsorge, Sozialverhalten, Gesellschaftsordnung, Recht, Jugendschutz

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In: Jugendhilfe, Berlin-Ost (1969) S. 307-312

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Alter, Sozialfürsorge, Sozialverhalten, Gesellschaftsordnung, Recht, Jugendschutz

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