Zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung und Landesplanung. Zugleich ein Beitrag zur Frage der Außenvertretungskompetenzen von Bund und Ländern.
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Frage ist, in welcher Weise die Kompetenzen des Bundes einerseits und der Länder andererseits auf dem Gebiet der Staatsgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung und Landesplanung verteilt sind. Dies bedeutet zugleich, dass die Staatsgrenzen überschreitende interkommunale Zusammenarbeit ebenso ausgeklammert bleibt wie die Zusammenarbeit im Bereich der fachlichen Planungen und ähnlicher Sachgebiete, etwa hinsichtlich der nuklearen Sicherheit und des grenzüberschreitenden Umweltschutzes. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Raumordnung, Raumordnungsrecht, Landesplanung, Grenzüberschreitend, Kompetenz, Bund, Bundesland, Übernational
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Deutsches Verwaltungsblatt 97(1982)Nr.9, S.433-444, Lit.
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Raumordnung, Raumordnungsrecht, Landesplanung, Grenzüberschreitend, Kompetenz, Bund, Bundesland, Übernational