Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes IV.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1979
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Im Landesentwicklungsplan IV werden zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm Lärmschutzgebiete mit besonderen Planungsbeschränkungen abgegrenzt und entsprechend eines äquivalenten Dauerschallpegels in drei Schutzzonen eingeteilt. Die Aussagen des Landesentwicklungsplanes IV beziehen sich auf alle Flugplätze des Landes, die mit strahlgetriebenen Flugzeugen beflogen werden. Seine rechtliche Bindungswirkung bezieht sich auf alle öffentlichen Planungsträger des Bundes, des Landes und der Kommunen. Beschrieben werden die Arten des Fluglärms, Maßnahmen der Lärmbekämpfung, Abgrenzung der Lärmschutzgebiete und die Rückwirkung auf den Flugbetrieb. za
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 32(1978)Nr.12, S.361-368, Abb.