Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?
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SEBI: 88/467
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.12.1983 zum Volkszählungsgesetz 1983 ein umfassendes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt. Dieses Recht gibt dem Einzelnen die Möglichkeit, grundsätzlich über seine persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Der Autor untersucht u. a. den rechtlichen und gesellschaftlichen Hintergrund der Forderung nach einem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er zeigt die Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur bis zur Anerkennung dieses Rechts durch das Volkszählungsurteil auf. Er erörtert ferner den Schutz auf informationelle Selbstbestimmung in verschiedenen Spezialfreiheitsgrundrechten wie z. B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw. Er wirft die Frage auf, ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) abzuleiten ist. Der Verfasser diskutiert das informationelle Selbstbestimmungsrecht auch u. a. unter dem datenschutzrechtlichen Gesichtspunkt als spezielles Schutzrecht gegen die Persönlichkeitsgefährdung durch die EDV sowie im Rahmen des abgestuften Persönlichkeitsschutzes. gzi/difu
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Grundrecht, Bundesverfassungsgericht, Volkszählung, Selbstbestimmung, EDV, Rechtsprechung, Behörde, Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, Information, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht
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Baden-Baden: Nomos (1987), 280 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Göttingen 1986)
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Grundrecht, Bundesverfassungsgericht, Volkszählung, Selbstbestimmung, EDV, Rechtsprechung, Behörde, Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, Information, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht
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Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit; 39