Delikte gegen Fernsprechhäuschen der Deutschen Bundespost unter besonderer Berücksichtigung der Phänomene des Vandalismus.

Detaille, Norbert
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1983

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SEBI: 85/3956

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Zusammenfassung

Delikte gegen Telefonhäuschen der Deutschen Bundespost haben zwischen 1976 und 1981 Schäden von über 55 Mio. DM verursacht. Sie waren zugleich ein schwerer Angriff gegen die Sozialleistungen des Staates. Nur ein Bruchteil der Taten konnte aufgeklärt werden. Auffälligste Delikte waren die gemeinschädliche Sachbeschädigung und die Störung von Fernmeldeanlagen, für die in erster Linie männliche, junge Täter die Schuld trugen. Die Taten wurden vorwiegend in den Ballungszentren der Großstädte, während der Dunkelheit und aus Gruppen heraus begangen. Dabei war die große Zahl der Alkoholtäter beunruhigend. Diese Delikte waren vielfach dem sog. Vandalismus zuzurechnen. Dessen scheinbare Sinn- und Motivlosigkeit hatte vor allem soziologische Gründe. Besonders wenn die familiären Verhältnisse der Täter zerrüttet waren und sie in Schule und Beruf versagt hatten, kam es zu den Straftaten. Allerdings sind Aggressionen als Mitursache des Vandalismus auch anlagebedingt. In über 70 % wurden die Strafverfahren durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften eingestellt, häufig wegen Geringfügigkeit (§§ 153, 153 a der Strafprozeßordnung). chb/difu

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Köln: (1983), IX, 120 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1983)

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