Kommunaler Menschenrechtsschutz durch Verbote von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Höchstrichterliche Klarstellungen und Handlungsaufträge für den Gesetzgeber.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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Abstract

Zahlreiche Kommunen sehen in ihren Friedhofssatzungen vor, dass nur Grabmale verwendet werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Ausgestaltung der entsprechenden Regelungen ist umstritten und war wiederholt Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Neuere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim haben Klarheit geschaffen, zugleich jedoch aufgezeigt, dass und wie der Gesetzgeber handeln muss, um die Verfassungskonformität der entsprechenden Satzungen sicherzustellen.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 17

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S. 721-729

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