Informationsgewinnung im Umweltrecht durch materielles Recht.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Materielles Recht steuert die staatliche Entscheidung. Es gibt Ziele und Wertmaßstäbe vor, indem es ordnungsrechtliche Anforderungen konkretisiert. Materielles Recht, insbesondere ordnungsrechtliche Vorgaben wie Genehmigungs- und Anzeigepflichten, nimmt darüber hinaus aber noch eine weitere wichtige Funktion im Entscheidungsverlauf wahr. Es beeinflusst Art und Umfang der Informationsgewinnung und bestimmt damit die Basis und die Qualität der nachfolgenden Entscheidung. Die Wissensbasis des staatlichen Entscheiders ist besonders kritisch, wenn die Informationshoheit beim Privaten liegt, etwa weil es sich um ein öffentliches Gut handelt. Hier kann eine rechtliche Intervention dazu führen, dass von privater Seite Informationen gewonnen und dem staatlichen Entscheider zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht eine hohe Intensität des Eingriffs nicht notwendigerweise mit einer hohen Effektivität in der Informationsgewinnung einher, sondern kann vielmehr innovationsbemmend und kontraproduktiv wirken. Dies kann anhand eines vergleichenden Blicks in das Umweltrecht, insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Gentechnikrecht (GenTG) und das Chemikalienrecht (ChemG), illustriert werden. Diese Bereiche sind in besonderer Weise vom Problem staatlicher Entscheidung unter Unsicherheit und Risiko betroffen und rufen daher in besonderer Weise nach staatlicher Informationsgewinnung. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 5
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S. 278-283