Neuorganisation der Regionalplanung. Nicht ohne Ressentiments in Hessen.
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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
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Zusammenfassung
Am 15. Oktober 1980 wurde vom hessischen Landtag das Gesetz zur Neuorganisation der Regierungsbezirke und der Landesplanung beschlossen. Aus den ehemals 6 regionalen Planungsgemeinschaften sind drei Planungsregionen geworden. Seitdem besteht der Auftrag, die Regionalplanung neu bei den Regierungspräsidenten zu organisieren. Parlamentarische Kontrollorgane sind die regionalen Planungsversammlungen, in die kommunale Mandatsträger entsandt werden. Der Autor ist der Meinung, dass durch die neue Gesetzgebung keine "Verstaatlichung" der Landesplanung stattgefunden habe, da die Kommunen in den Planungsparlamenten ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung wahrnehmen können. Ebenso gibt es auch keine Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrnehmung der Bürgerbeteiligung, da in der Planungsversammlung über die Anhörung und die Offenlegung des Planentwurfs entschieden wird. IRPUD
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Staat/Verwaltung, Raumordnung, Region, Öffentlichkeit, Neuorganisation, Regierungsbezirk, Planungssystem, Kompetenz, Mitwirkung, Entwicklungsplanung, Raumordnungsplan, Planungsrecht, Fachplanung
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 33(1981)Nr.6, S.473-474
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Staat/Verwaltung, Raumordnung, Region, Öffentlichkeit, Neuorganisation, Regierungsbezirk, Planungssystem, Kompetenz, Mitwirkung, Entwicklungsplanung, Raumordnungsplan, Planungsrecht, Fachplanung