Der Bestandsschutz des Mietverhältnisses in seiner historischen Entwicklung bis zu den Naturrechtskodifikationen.

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SEBI: 76/363

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Im heute geltenden Recht ist der Bestandsschutz der Miete weitgehend erreicht. Dieser Bestandsschutz ist - historisch betrachtet - keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Untersucht wird unter den drei folgenden Gesichtspunkten die unsichere Rechtsstellung des Mieters im Römischen Recht bis zu der gefestigten Position zur Zeit der Kodifikationen um die Wende des 18. zum 19. Jh. 1. Hat der Mieter einen erzwingbaren Erfüllungsanspruch auf Gebrauchsgewährung der Mietsache oder nur auf Geld gerichteten Schadenersatzanspruch 2. Genießt der Mieter Besitz und Besitzschutz insbesondere im Verhältnis zum Vermieter 3. Muß der Mieter im Falle einer Veräußerung der Mietsache dem Erwerber weichen Dabei zeigt es sich, daß im Römischen Recht alle Kriterien zuungunsten des Mieters ausfielen. Gleichwohl ist festzustellen, daß nahezu in jeder untersuchten rechtshistorischen Epoche Bestrebungen vorhanden waren, die Rechtsstellung des Mieters zu verbessern. Die wirkliche Umwälzung zugunsten des Mieters gelang jedoch erst in der Naturrechtsepoche auf der Basis der von Grotius entwickelten Vertragslehre.

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Schlagwörter

Bestandsschutz, Mietrecht, Zivilrecht, Rechtsgeschichte, Mietwesen, Recht, Geschichte

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Stuttgart: Kohlhammer (1972), 236 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1970)

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Bestandsschutz, Mietrecht, Zivilrecht, Rechtsgeschichte, Mietwesen, Recht, Geschichte

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Beiträge zur Neueren Privatrechtsgeschichte; 6