Geschichte, Entstehung und Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bremen.

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SEBI: 81/1575

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Zusammenfassung

Eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung Deutschlands zu einem Rechtsstaat ist die Schaffung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie ermöglicht eine wirksame Kontrolle der Verwaltung durch unabhängige Gerichte. Mitte des 19. Jahrhunderts setzten in verstärktem Maße Reformbestrebungen ein, die eine selbständige, von den Verwaltungsbehörden und den ordentlichen Gerichten getrennte Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Ziele hatten. Ansätze finden sich in Bremen in der ersten Verfassung vom 21. März 1849. Mit dem Gesetz vom 6. Januar 1924 wurde die Bremische Verwaltungsgerichtsbarkeit errichtet. Der geschichtliche Rückblick im ersten Teil der Arbeit soll dem besseren Verständnis der Bremischen Verwaltungsgerichtsbarkeit dienen. Der zweite Teil umfaßt die Grundzüge dieser Gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bremischen Verwaltungsgerichts. Abschließend wird das Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 5. August 1947 vorgestellt. ks/difu

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Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsschutz, Rechtsprechung, Verwaltungsgericht, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte

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Düsseldorf:(1981), 160 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1981)

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Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsschutz, Rechtsprechung, Verwaltungsgericht, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte

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