Gemeineuropäisches internationales Privatrecht. Harmonisierung des IPR durch Wissenschaft und Lehre (am Beispiel der außervertraglichen Haftung für Schäden).

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: 2002/1088

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DI

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Abstract

Das Internationale Privatrecht (IPR) hat die Aufgabe, die Vielzahl nationaler Privatrechte zu koordinieren. Seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden in 19 europäischen Staaten nationale IPR-Gesetze erlassen. Sie trugen, zusammen mit einer ebenfalls national ausgerichteten Rechtsprechung, zu einer fortschreitenden Zersplitterung des europäischen IPR bei. Der Autor untersucht am Beispiel der außervertraglichen Schadenshaftung, inwieweit sich trotz nationaler Zersplitterung auch für diese Materie gemeinsame europäische Rechtsprinzipien feststellen lassen. Er behandelt unter anderem die grundsätzliche Anknüpfung der internationalen Delikte, insbesondere die Bedeutung des Parteiwillens; die Anknüpfung der sog. Distanzdelikte, vor allem in den Bereichen Umwelthaftung, Produkthaftung, Haftung für Persönlichkeitsverletzungen, im Wettbewerbsrecht und bei der Haftung für reine Vermögensschäden; die Voraussetzungen für Ausnahmen von der Regelanknüpfung; den Anwendungsbereich des Deliktstatuts und Fragen der Qualifikation; den Einfluss konkurrierender internationaler Zuständigkeiten. Der Autor berücksichtigt die Rechtsordnungen von mehr als 30 europäischen Staaten. Auf der Grundlage der gesamteuropäischen Bestandsaufnahme entwickelt er Perspektiven für ein gemeineuropäisches IPR. difu

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XXXI, 687 S.

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Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht; 73