Folgewirkung einer Betriebsstillegung. Mobilitätsprozesse auf dem lokalen Arbeitsmarkt.
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1987
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SEBI: 89/4213
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Zusammenfassung
Aus der Arbeitsmarktforschung ist bekannt, daß das Risiko, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, mit einer längeren Betriebszugehörigkeitsdauer und einer höheren beruflichen Qualifikation abnimmt. Diese relative Sicherheit geht im Falle einer Betriebsstillegung verloren. In diesem Fall findet bei der Entlassung keine betriebliche Selektion mehr statt, sondern unabhängig von Betriebszugehörigkeitsdauer, Alter und Qualifikation werden alle Beschäftigten auf den Arbeitsmarkt entlassen. Dies spiegelt die Situation der ca. 2100 Arbeitnehmer wider, die Ende 1983 durch die Schließung der AG "Weser" arbeitslos wurden. Sie gelangten auf einen Arbeitsmarkt, der durch eine steigende Zahl Arbeitssuchender bei gleichzeitiger Abnahme des Arbeitsplatzangebotes gekennzeichnet war. Der hier zusammengestellte Bericht konzentriert sich - in Auswertung des bisher aufbereiteten Datenmaterials - auf die Darstellung der beruflichen Folgen der Werftschließung für die Entlassenen sowie auf die Analyse wesentlicher Bestimmungsgründe für die unterschiedliche Verteilung von Arbeitsmarktchancen bzw. -risiken. geh/difu
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Bremen: (1987), VII, 255 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Forschungsberichte der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung "Arbeit und Betrieb"