IT-Revolution und Datenschutz.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Nicht nur in Deutschland befindet sich das Datenschutzrecht in schwerem Wasser. Dies beruht nicht allein auf der immer schwierigeren Durchsetzbarkeit seiner Vorgaben, weil Digitalisierung eben die vertrauten Hoheitsräume, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sprengt. Vielmehr hat sich Datenschutz auch konventionell bereits als irgendwie quer stehend erwiesen. Oft zeigt sich, dass eigentlich sinnvolle Initiativen oder Vorgehensweisen unterbleiben müssen, weil "datenschutzrechtliche Bedenken" geltend gemacht werden. Und immer häufiger meldet sich andererseits das Gefühl, dass wirkliche Fragwürdigkeiten oder Zweifel, die bei der täglichen Datengenerierung aufkommen, vom geltenden Datenschutzrecht im Grunde gar nicht erfasst werden.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 1
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S. 10-15