Geräuschmessung an Windenergieanlagen.
Springer-VDI-Verl.
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Springer-VDI-Verl.
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DE
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Düsseldorf
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1863-4672
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ZLB: Kws 250,1 ZB 4813
BBR: Z 189
TIB: ZA 4580
BBR: Z 189
TIB: ZA 4580
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Abstract
Lärmpegelmessung bei der Zulassung von Windkraftanlagen erfolgt in drei Schritten: 1.) Messung der anlagenspezifischen Geräuschemission: Akkreditierte Gutachter messen die Lärmemission der Anlage nach DIN EN 61400-11; 2) Im nächsten Schritt erfolgt eine Lärmprognose für den konkreten Standort nach TA Lärm; 3) Immissionsmessung am Standort: Steht die Anlage, erfolgt unter von der TA Lärm vorgegebenen Wind- und Witterungsverhältnissen eine Immissionsmessung an solchen Punkten, an denen die größten Pegel zu erwarten sind. Neben den hörbaren Immissionen fühlen sich viele Bürger in der Nähe von Windkraftanlagen durch "unhörbaren Lärm" gestört, d.h. dem tieffrequenten Schall unterhalb einer Frequenz von 60 Hz oder unterhalb der Hörbarkeitsgrenze von 20 Hz. Obwohl sich hierzu in der TA Lärm keine Richtwerte und Standards finden lassen, gilt die Messung von tieffrequenten Immissionen ebenfalls als unbestritten.
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Lärmbekämpfung
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Nr. 3
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S. 129-130