Der Umlegungsausschuß in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
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1982
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SEBI: 82/751
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Zusammenfassung
Der "Umlegungsausschuß", der nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete Lage, Größe und Form von Grundstücken neu ordnet, ist in den hier behandelten vier Ländern ein gemeindlicher Pflichtausschuß, dessen Bildung auf einer Rechtsverordnung der Landesregierung beruht. In der Gemeindeordnung werden dem Gemeinderat als Repräsentativorgan der Bürgerschaft Kontroll- und Aufsichtsrechte über die Ausschüsse eingeräumt. Die Arbeit will in diesem Zusammenhang untersuchen, in welchem Ausmaß vor Inkrafttreten des BBauG unabhängige Umlegungsausschüsse der Gemeinden eingerichtet waren und inwieweit sie dem Kontroll- und Aufsichtsrecht des Gemeinderats unterlagen. Sie versucht das Spannungsverhältnis zwischen den Rechtsverordnungen gemäß Pargr. 46 II BBauG und den Befugnissen des Gemeinderats nach der Gemeindeordnung herauszuarbeiten (im Anhang ist ein exemplarischer Briefwechsel zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Deutschen Städtetag zu diesem Problem abgedruckt) und die dargestellten Widersprüche in einem eigenen Lösungsvorschlag aufzulösen. chb/difu
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München:Vahlen (1982), XX, 204 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bochum 1980)
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Serie/Report Nr.
Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 27