Baudenkmäler in Nordrhein-Westfalen. Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

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SEBI: 89/1020-4

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Für die Instandhaltung und Instandsetzung von Baudenkmälern sind die direkte Förderung und die Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer von großer Bedeutung. Bislang besteht keine genaue Vorstellung über die Wirksamkeit dieser Förderung im einzelnen. Bei dem in dieser Arbeit vorgestellten Projekt des Deutschen Instituts für Urbanistik wurde daher versucht, zur Frage der Wirkungen von direkter und indirekter Förderung in der Denkmalpflege des Landes Nordrhein-Westfalen zuverlässiges Grundlagenmaterial zu erarbeiten. Neben der direkten und kommunalen Denkmalförderung bilden die steuerlichen Vergünstigungen, insbesonder die des Einkommensteuerrechts, ein wesentliches Instrument für die Akzeptanz des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel des Forschungsprojektes ist es mithin, konkrete Wirkungen der Steuervergünstigungen und der Effekte einer direkten Förderung in der Denkmalpflege zu ermitteln. geh/difu

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Baudenkmal, Denkmalpflege, Fördermittel, Untersuchung, Eigentümer, Steuerrecht, Akzeptanz, Befragung, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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Dortmund: (1988), 95 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Baudenkmal, Denkmalpflege, Fördermittel, Untersuchung, Eigentümer, Steuerrecht, Akzeptanz, Befragung, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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ILS-Schriften; 14