Städtebaulicher Entwicklungsbereich "Bonn - Parlaments- und Regierungsviertel". Bilanz einer zehnjährigen Planung.
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1985
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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67
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Zusammenfassung
Die Entwicklungsmaßnahme "Bonn - Parlaments- und Regierungsviertel" unterscheidet sich von ihrer Aufgabenstellung und von ihren rechtlichen Rahmenbedingungen von allen anderen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen innerhalb des Bundesgebietes. Es handelt sich zwar um eine regulären städtebaulichen Entwicklungsbereich nach dem Städtebauförderungsgesetz. Das Regelwerk des StBauFG und des BBauG kommen uneingeschränkt zur Anwendung. Kraft Vereinbarung zwischen der Stadt Bonn, dem Land Nordrhein-Westfalen bestehen jedoch Sonderkonstruktionen, die auf die besondere Aufgabenstellung dieser Entwicklungsmaßnahme zurückzuführen sind. (-y-)
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Bundesbaublatt 34(1985), Nr.8, S.484-489, Abb., Lit.