Bonn begrenzt die Abschreibung.
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1980
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IRB: Z 1292
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Zusammenfassung
Seit Jahren war das negative Kapitalkonto Grundlage steuerbegünstigter Kapitalanlagen. Ein am 27.6.1980 verabschiedetes Gesetz zur Änderung des EStG schränkt diese Art der privaten Vermögensbildung ein. In bestimmten Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen. Zu den Ausnahmen gehören u.a. bis Ende EStG nicht betroffen sind Verluste aus Abschreibungsvergünstigungen nach dem BerlinFG. Ferner bleiben alle Bauherren- und Ersterwerbermodelle unberührt. hb
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Capital 19(1980)Nr.8, S.59, 61