Behördliche und gemeindliche Organisationsakte und ihre Einordnung unter das Rechtsschutzsystem.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 72/2152
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der organisatorischen Tätigkeit des Staates im Bereich der Verwaltungsorganisation untersucht die Arbeit in prozessualer Reihenfolge die Einordnung der Organisationsakte in das Rechtsschutzsystem der VwGO und die Möglichkeit einer Rechtsverletzung bei Behörden und Gemeinden. Organisatorische Regelungen haben dem Staatsverständnis des GG entsprechend Rechtssatzcharakter. Sie sind in einem Verfahren gemäß # 47 VwGO auch dann nachprüfbar, wenn die Exekutive sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit und kraft eigener Befugnis erläßt. Dritte können eine behördlich organisatorische Regelung nur mittelbar im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens angreifen, indem sie gegen einen im Zusammenhang mit der organisatorischen Um- oder Neugestaltung ergangenen Verwaltungsakt klagen.
Description
Keywords
Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Gemeindeverbandsrecht, Rechtsschutzsystem, Organisationskarte
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bamberg: Schmacht (1971) 235 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1971)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Gemeindeverbandsrecht, Rechtsschutzsystem, Organisationskarte