Behördliche und gemeindliche Organisationsakte und ihre Einordnung unter das Rechtsschutzsystem.

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SEBI: 72/2152

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Abstract

Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der organisatorischen Tätigkeit des Staates im Bereich der Verwaltungsorganisation untersucht die Arbeit in prozessualer Reihenfolge die Einordnung der Organisationsakte in das Rechtsschutzsystem der VwGO und die Möglichkeit einer Rechtsverletzung bei Behörden und Gemeinden. Organisatorische Regelungen haben dem Staatsverständnis des GG entsprechend Rechtssatzcharakter. Sie sind in einem Verfahren gemäß # 47 VwGO auch dann nachprüfbar, wenn die Exekutive sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit und kraft eigener Befugnis erläßt. Dritte können eine behördlich organisatorische Regelung nur mittelbar im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens angreifen, indem sie gegen einen im Zusammenhang mit der organisatorischen Um- oder Neugestaltung ergangenen Verwaltungsakt klagen.

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Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Gemeindeverbandsrecht, Rechtsschutzsystem, Organisationskarte

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Bamberg: Schmacht (1971) 235 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1971)

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Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Gemeindeverbandsrecht, Rechtsschutzsystem, Organisationskarte

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