UVP-Gesetz und UVP-Verwaltungsvorschrift.

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IRB: Z 1585

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Das am 1. August 1990 inkraft getretene UVP-Gesetz muß durch eine UVP-Verwaltungsvorschrift auf der Ebene des Bundes und Anwendungsvorschriften der Länder ergänzt werden. Nach der einleitenden Darstellung des Autors, der im Bundesumweltministerium mit der Materie befaßt ist, entfaltet bereits das UVP-Gesetz beträchtliche Wirkung auf fachgesetzliche Planungsverfahren. Die beabsichtigte weitere rechtliche Umsetzung in der UVP-Verwaltungsvorschrift wird dargelegt. Sie soll in einen allgemeinen und in einen speziellen, auf die Fachplanungsverfahren orientierten Teil getrennt werden. Der Beitrag geht vor allem auf das Problem ein, ob und wie die vom UVP-Gesetz geforderte medienübergreifende Wirkung erfolgen kann. (wb)

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltverträglichkeitsprüfung, Bundesland, Verwaltungsvorschrift, Verordnung, Gesetzgebung, Planungsrecht, Planungsverfahren, Planungsablauf, Planungspraxis, Umweltschutzrecht, Recht, Umwelt

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Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.4, S.127-132

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Bundesland, Verwaltungsvorschrift, Verordnung, Gesetzgebung, Planungsrecht, Planungsverfahren, Planungsablauf, Planungspraxis, Umweltschutzrecht, Recht, Umwelt

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