Masterplan Gründerzeit. Handlungsempfehlungen zur qualitätsorientierten Weiterentwicklung der gründerzeitlichen Bestandsstadt.
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AT
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Wien
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ZLB: Kws 100,3/153
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EDOC
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Zusammenfassung
Der Masterplan Gründerzeit leitet sich vom Stadtentwicklungsplan (STEP) 2025 ab, der vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung Wiens die Wichtigkeit der qualitätsvollen Weiterentwicklung der gebauten Stadt neben der ebenfalls notwendigen Stadterweiterung betont. Dazu wurde festgelegt, für den Wachstums- und Veränderungsprozess der gründerzeitlichen Bebauung einen handlungsleitenden Rahmen zu definieren. Ziel dabei ist, die anerkannt hohe städtebauliche Qualität der Gründerzeitstruktur, ihren urbanen Charakter, die Nutzungsvielfalt und Flexibilität sowie auch eine in vielen Teilen noch gute soziale Durchmischung zu erhalten und gleichzeitig mögliche Defizite, wie z.B. im Bereich der Grün- und Freiflächen, zu mindern bzw. auch den Innovationswillen der privaten GrundeigentümerInnen zu wecken. Der Masterplan Gründerzeit definiert also die Ziele der Stadt für das Bestandsmanagement und die Weiterentwicklung der betroffenen Gebiete sowie Kriterien, Prozesse und Vorgangsweisen zur Umsetzung. Diese werden in einem Leitbild und in Vorschlägen für die Anpassung verschiedener, v.a. auch rechtlicher Rahmenbedingungen manifestiert. Eine erfolgreiche Umsetzung kann, wie so oft im Bereich der Stadtentwicklung, nur durch ein gutes Zusammenwirken aller Beteiligten, wie etwa der relevanten Dienststellen der Stadt Wien, der Politik, insbesondere auch auf Bezirksebene, der privaten GrundeigentümerInnen und unter Berücksichtigung der Interessen der BewohnerInnen gelingen. Dabei können behutsam weiterentwickelte Gründerzeitstrukturen mit den dargestellten Vorzügen, wie die bauliche Nutzungsoffenheit und Lebendigkeit, in vieler Hinsicht und bei aller notwendigen auch ortsbezogener Differenzierung durchaus beispielgebend für neue Stadtentwicklungsgebiete sein.
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143
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Werkstattbericht; 180