Eintragung im Verkehrszentralregister indiziert Beharrlichkeit.
Beck
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Bandtitel
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0934-1307
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4033-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
StVG § 25 I: Der Tatrichter kann die Annahme von Beharrlichkeit gemäß § 25 I 1 StVG auf Feststellungen stützen, die den Eintragungen im Verkehrszentralregister zu entnehmen sind. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, weitere Einzelheiten zu den dort enthaltenen Vortaten festzustellen und mitzuteilen, insbesondere nicht zur Motivationslage des Betroffenen. BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Ausgabe
Nr. 2
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Seiten
S. 102-103