Eintragung im Verkehrszentralregister indiziert Beharrlichkeit.

Beck
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Datum

2004

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0934-1307

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4033-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

StVG § 25 I: Der Tatrichter kann die Annahme von Beharrlichkeit gemäß § 25 I 1 StVG auf Feststellungen stützen, die den Eintragungen im Verkehrszentralregister zu entnehmen sind. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, weitere Einzelheiten zu den dort enthaltenen Vortaten festzustellen und mitzuteilen, insbesondere nicht zur Motivationslage des Betroffenen. BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 2

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 102-103

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen