Amtspflicht bei Erlaß einer Abrundungssatzung. § 839 BGB. § 34 BauGB. BGH, Urteil vom 5.12.1991 - III ZR 167/90 -, OLG Karlsruhe.

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Datum

1992

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Zur Frage der Drittgerichtetheit der Amtspflicht einer Gemeinde, bei Erlaß einer Abrundungssatzung die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, wenn das in den Innenbereich einbezogene Grundstück wegen vom Nachbargrundstück ausgehender Gefahren, hier Steinschlag, umstürzende Bäume, zur Wohnbebauung ungeeignet und dies den Umständen nach ohne weiteres erkennbar ist. In der Urteilsbegründung wird auf die Altlastenfälle und die einschlägige Rechtsprechung des BGH Bezug genommen. Im Unterschied zu diesen Fällen, in denen für die Bewohner nicht erkennbar Gesundheitsgefährdungen durch Altlasten anzunehmen waren, wird im Fall eines erkennbar nicht bebaubaren Grundstücks eine Haftung der Gemeinde verneint. Eine Abrundungssatzung begründet selbst außerdem keine Bebaubarkeit des Grundstücks und bleibt daher in ihrem Regelungsgehalt hinter einem qualifizierten Bebauunsplan zurück. (-y-)

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Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.108-110

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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