Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen durch Verfassungsänderung, insbesondere für das Land Nordrhein-Westfalen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: R 595/614

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GU
RE

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Abstract

Die Arbeit setzt sich kritisch mit der neueren Judikatur des Bundes- und der Landesverfassungsgerichte auseinander, die in Abkehr von ihrer früheren Rechtsprechung einfachgesetzliche 5%-Sperrklauseln bei Kommunalwahlen aufgrund einer strikten verfassungsgerichtlichen Prüfung und praktisch nicht erfüllbaren strengen Rechtfertigungsanforderungen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Erfolgswertgleichheit des Stimmrechts und der Chancengleichheit der politischen Parteien als verfassungswidrig verworfen haben. Untersucht und bejaht wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, in Reaktion auf diese Entwicklung derartige Sperrklauseln unmittelbar in den Landesverfassungen zu statuieren. Die Einführung mäßiger Sperrklauseln im Wege der Verfassungsänderung verletzt weder das in den landesverfassungsrechtlichen "Ewigkeitsklauseln" gewährleistete Demokratieprinzip noch sonstige fundamentale Verfassungsgrundsätze und steht auch in Einklang mit dem bundesverfassungsrechtlichen Homogenitätsgebot.

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135 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 1290