Reform der Grundsteuer - Wirtschaftliche Voraussetzung für die Raumordnung.
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1987
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IRB: M 47
SEBI: Zs 3179-4
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Zusammenfassung
Die Ursache für die Probleme und Mißstände liegt nicht in der privaten Verfügungsgewalt über den Boden. Sie liegt vielmehr darin, dass nicht gewährleistet ist, dass die in den örtlichen Raumordnungsprogrammen und Flächenwidmungsplänen nach volkswirtschaftlichen Überlegungen ausgewiesenen Widmungen und Nutzungsmöglichkeiten auch nach privat- und betriebswirtschaftlichen Kriterien in Anspruch genommen werden können. Es fehlen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Raumordnung. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, wäre es notwendig, die Grundsteuer in der Art zu modifizieren, dass der Gebäudewert als Hinzurechnungsbetrag zum Bodenwert aus dem Einheitswert ausgeschieden wird und ausschließlich der Bodenwert die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bildet. (-y-)
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Wohnbauforschung in Österreich, (1987), Nr.5/6, S.25-30, Abb.;Lit.