Deutlich zu groß für eine Baulücke. Shoppingcenter.

Godek, Manfred
pVS, pro Verlag und Service
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Datum

2016

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Herausgeber

pVS, pro Verlag und Service

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Schwäbisch-Hall

Sprache

ISSN

0723-8274

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 740 ZB 6798

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Viele Städte und Gemeinden sind geneigt, ihren Standort durch die Ansiedlung von Einkaufszentren gegen die Konkurrenz im Umland zu schützen. So auch die baden-württembergische Stadt Sindelfingen. Für die Genehmigung wurde Paragraph 34 des Baugesetzbuches (BauGB) herangezogen, der den Zubau im Innenbereich gestattet, wenn bereits eine hinreichende Bebauung vorhanden ist. Diese Bestimmung ist eigentlich dafür gedacht, kleinere Baulücken zu schließen. Durch das neue Center sollten 30 Prozent mehr Verkaufsfläche geschaffen und dafür rund 10.000 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden, um mehr Kaufkraft aus der Region anzuziehen. Die interkommunale Abstimmung ist durch BauGB sowie das Landesplanungsrecht und die Landesbauordnung von Baden-Württemberg vorgeschrieben, denn städtebauliche Entwicklungen berühren im verdichteten Siedlungsgebiet auch die Nachbargemeinden. In dem konkreten Fall zählt das geplante Center insgesamt 1,52 Millionen Einwohner zu seinem Einzugsgebiet. Der Regierungspräsident hat verfügt, dass die Stadt Sindelfingen ihren bereits erteilten Bauvorbescheid zurücknehmen muss. In der in dem Beitrag kommentierten Begründung heißt es, dass die städtebauliche Entwicklung nicht vollständig dem Spiel der freien Kräfte oder isolierten Einzelentscheidungen nach Paragraph 34 und 35 BauGB überlassen bleiben soll, sondern der Lenkung und Planung bedarf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas, das viele Städte und Gemeinden betrifft, wurde Berufung zugelassen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Der Gemeinderat

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 12-13

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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