Landschaftsplanung und Gerichtskontrolle am Beispiel Nordrhein-Westfalens. Die gerichtliche Kontrolle der Landschaftspläne nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 95/3303

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Schwerpunkt der Arbeit ist die gerichtliche Kontrolle der Landschaftspläne nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). In der Einführung wird die Konzeption und der Stand der Landschaftsplanung in NRW erläutert. Danach folgt eine Darstellung der prinzipalen Kontrolle, d. h. der Normenkontrolle der Landschaftspläne selbst durch den Verfassungsgerichtshof von NRW und durch das Bundesverfassungsgericht, sowie der inzidenten Kontrolle, d. h. der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsakten, die aufgrund des Landschaftsplanes erlassen wurden. Danach diskutiert der Autor die allgemeinen Kontrollmaßstäbe im Landschaftsplan unter Berücksichtigung der Verbandskompetenz des Plangebers, des Verfahrens selbst, der kommunalen Selbstverwaltung, der Grundrechte etc.. Bei den besonderen Kontrollmaßstäben geht die Studie auf Schutzgebiete und Brachflächen ein. rebo/difu

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267 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 60