Beitragszuschüsse der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.
Luchterhand
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Luchterhand
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Neuwied
Sprache
ISSN
0034-1339
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 916
TIB: ZB 147
TIB: ZB 147
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Sozialversicherung wird in erster Linie durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Das gilt für alle Bereiche. Allerdings ist zu beachten, dass in der Kranken- und Pflegeversicherung Personen wegen der Höhe ihrer beitragspflichtigen Einnahmen nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen allein für ihre Versicherung sorgen, haben aber unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Beitragszuschüsse ihrer Arbeitgeber. Eine ähnliche Situation gibt es auch in der Rentenversicherung. Von den hier bestehenden Regelungen sind auch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes betroffen.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Recht im Amt
Ausgabe
Nr. 1
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Seiten
S. 9-14