Beitragszuschüsse der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.
Luchterhand
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Luchterhand
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Neuwied
item.page.language
item.page.issn
0034-1339
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 916
TIB: ZB 147
TIB: ZB 147
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Sozialversicherung wird in erster Linie durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Das gilt für alle Bereiche. Allerdings ist zu beachten, dass in der Kranken- und Pflegeversicherung Personen wegen der Höhe ihrer beitragspflichtigen Einnahmen nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen allein für ihre Versicherung sorgen, haben aber unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Beitragszuschüsse ihrer Arbeitgeber. Eine ähnliche Situation gibt es auch in der Rentenversicherung. Von den hier bestehenden Regelungen sind auch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes betroffen.
Description
Keywords
Journal
Recht im Amt
item.page.issue
Nr. 1
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 9-14