Beitragszuschüsse der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.

Luchterhand
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Bandtitel

Herausgeber

Luchterhand

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Neuwied

Sprache

ISSN

0034-1339

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 916
TIB: ZB 147

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Sozialversicherung wird in erster Linie durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Das gilt für alle Bereiche. Allerdings ist zu beachten, dass in der Kranken- und Pflegeversicherung Personen wegen der Höhe ihrer beitragspflichtigen Einnahmen nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen allein für ihre Versicherung sorgen, haben aber unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Beitragszuschüsse ihrer Arbeitgeber. Eine ähnliche Situation gibt es auch in der Rentenversicherung. Von den hier bestehenden Regelungen sind auch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes betroffen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Recht im Amt

Ausgabe

Nr. 1

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Seiten

S. 9-14

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