Inhalte einer weiterentwickelten, mehrstufigen Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen und ihre Auswirkungen auf die Landes- und Regionalplanung.

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DE

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Köln

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0034-0111

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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IfL: I 378 - 1995,4

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Abstract

In Nordrhein-Westfalen werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Landesentwicklungsplänen (LEP) entfaltet und in Gebietsentwicklungsplänen (GEP) dargestellt, die auf der Ebene der Regierungsbezirke flächendeckend vorliegen und regelmäßig neuen landesplanerischen Zielen angepaßt werden. Der GEP erfüllt gleichzeitig die Funktion eines Landschaftsrahmenplans. Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen (LÖBF) hat der Bezirksplanungsbehörde zur Aufstellung bzw. Änderung eines GEP einen umfassenden ökologischen Fachbeitrag zur Verfügung gestellt. Dabei sollten auf der Ebene von Landes- und Regionalplanung die räumliche Relevanz der Ziele und Erfordernisse von Naturschutz und Landschaftsplänen erhöht und neue Inhalte eingeführt werden. Auf der örtlichen Planungsebene galt es, Verfahren und Grundlagen zu vereinfachen, um die Aufstellung von Landschaftsplänen zu beschleunigen. Im vorliegenden Beitrag wird die Notwendigkeit, die Planungsrelevanz ökologischer Ziele zu verbessern, dargelegt, und es werden Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen aufgezeigt. - (Verf.)

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr.4

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S.287-293

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