Die Scheinselbständigkeit im Rahmen des Einzelarbeitsvertrages. Motive - Abgrenzung - Erscheinungsformen - Rechtsfolgen.
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ZLB: 2003/3343
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DI
RE
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Abstract
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu flexibilisieren. Ein denkbares Instrument ist die selbständige Erwerbstätigkeit. Sehr oft haben eine oder beide Parteien eines Vertrags ein Arbeitsleistungsverhältnis lediglich mit dem Schein der Selbständigkeit, während es sich in Wirklichkeit um einen Einzelarbeitsvertrag handelt. Dieser Tatbestand wird juristisch als Scheinselbständigkeit oder scheinbare Selbständigkeit qualifiziert. Der Autor legt dar, dass im Privatrecht in der rechtlichen Subordination das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung des Arbeitnehmers vom selbständigen Erwerbstätigen liegt. Seine Untersuchungen leisten darüber hinaus auch einen Beitrag hinsichtlich der divergierenden Arbeitnehmerbegriffe im Rahmen des Privat-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Ausgehend vom Befund einer beschränkten Typenfreiheit im Rahmen der Arbeitsleistungsverträge behandelt der Autor sodann die denkbaren Rechtsfolgen einer bloß scheinbaren Selbständigkeit. Dabei zeigt sich, dass diese je nach Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses mit schwer abschätzbaren Risiken - überwiegend finanzieller Natur - für beide Vertragsparteien und insbesondere für den Arbeitgeber verbunden sein kann. difu
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316 S.
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Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Arbeit und Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen; 25