Anschluß- und Benutzungszwang bei der Fernwärmeversorgung.
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SEBI: 78/1304
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AR
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Abstract
Gegenstand der Untersuchung war es, zu prüfen, wie die Luftverschmutzung durch den Hausbrand von den Gemeinden nach der derzeitigen Rechtslage bekämpft werden kann. Die Abwägung der denkbaren Luftreinhaltemaßnahmen ergab, daß nur die Fernwärmeversorgung die Schwefeloxid-Immission erheblich reduziert, ohne gleichzeitig das existenziell bedingte Ausmaß der Wärmeversorgung zu gefährden. Da bislang in Österreich eine einheitliche gesetzliche Regelung zur zwangsweisen Fernwärmeversorgung fehlt, galt es zu untersuchen, ob in besonderen Gefahrensituationen eine Gemeinde selbst den Anschluß- und Benutzungszwang für ihr Gebiet anordnen kann. Die Frage der Zulässigkeit solcher ortspolizeilichen Verordnungen steht daher im Vordergrund der Untersuchung. Da die zwangsweise Fernwärmeversorgung in der Bundesrepublik Deutschland schon seit längerem in einzelnen Gemeinden eingeführt ist, wurde in den Anhang der Arbeit ein Erfahrungsbericht von Dr. Heigl vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltschutz übernommen, auf den an einschlägigen Stellen verwiesen wird.
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Fernwärmeversorgung, Benutzungszwang, Luftreinhaltung, Energieversorgung, Baurecht, Umweltschutz, Recht, Ingenieurwesen, Technik
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Linz: Jugend u.Volk (1977), 102 S., Lit.
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Fernwärmeversorgung, Benutzungszwang, Luftreinhaltung, Energieversorgung, Baurecht, Umweltschutz, Recht, Ingenieurwesen, Technik
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Schriftenreihe "Kommunale Forschung in Österreich"; 32