Schutzmaßnahmen und Ausgleichsentschädigung bei Planfeststellungen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: Zs 388-4
IRB: Z 955
IRB: Z 955
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Abstract
Planfeststellungen sind regelmäßig mit der Festsetzung von Schutzmaßnahmen, zum Teil auch mit einer Ausleichsentschädigung verbunden. Damit wird vor allem den Interessen Dritter Rechnung getragen. Für sie, ebenso aber für den Vorhabenträger, stellt sich daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen Schutzmaßnahnen und gegebenenfalls Ausgleichsentschädigungen möglich und geboten sind. difu
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 15
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S. 633-642