Zur Rechtstellung der Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen.

Neumann, Manfred
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Datum

1980

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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Abhandlung beurteilt die Rechte des Naturschutzbeauftragten in der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Beteiligung an Stellungnahmen zur Bauleitplanung und zu Planfeststellungsverfahren. Zu seiner Funktion als "Ombudsman" gehört auch das Recht zur Kritik in der Öffentlichkeit gegen die Gemeinde, die er berät. cs

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Natur u.Landschaft 55(1980)Nr.5, S.206-208, Lit.

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