Bundestag verabschiedet neues Grundsteuerrecht.Ein Schritt zur sozialen Bodenordnung und mehr Geld für die Gemeinden.

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SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
IRB: Z 76

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Zusammenfassung

Mit dem neuen Grundsteuerrecht wurden die überholten Einheitswerte von 1935 abgeschafft und die Anwendung der neuen Einheitswerte von 1964 ab 1. 1. 1974 vorgeschrieben.Gleichzeitig wurden die Steuermeßzahlen neu festgesetzt.Das bedeutet eine Einnahmensteigerung für die Gemeinden, eine Eindämmung der Spekulationen um die Mangelware Grundstück und eine allgemeine Steuergerechtigkeit.

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Schlagwörter

Bodenwert, Einheitswert, Grundsteuer, Recht

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Der Städtetag (1973) S. 376-377

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Bodenwert, Einheitswert, Grundsteuer, Recht

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