Der Generalverkehrsplan Baden-Württemberg - 1986. Bedarfsplan für die Landesstraßen.
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1986
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IRB: Z 161
BBR: Z 151
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Zusammenfassung
In Baden-Württemberg hat die Regierung den Generalverkehrsplan, der für die Jahre 1975 bis 1985 in Kraft war, durch einen neuen Generalverkehrsplan für die Zeit 1986 bis 1995 ersetzt. Die Bedarfsplanung für den Landesstraßenbau ist ein wesentlicher Teil. Zuständig ist allein das Land. Die Zielvorstellungen des alten Generalverkehrsplanes konnten im Straßenbau nicht in vollem Umfang eingesetzt werden. Die Finanzmittel reichten nicht. 3.000 km Landesstraßen werden im neuen Plan zu Kreisstraßen umgestuft. Um ein funktionsfähiges Straßennetz zu erhalten, bedarf es einer Schwerpunktbildung im Bestandsnetz. Die Aufstellung des Bedarfsplanes wurde durch Einsatz der EDV wesentlich erleichtert. Für die Bestimmung des "Baulichen Ausbauwertes" und der "Ausbauwertigkeit Sicherheit" leisten die AWB und AWS große Hilfe. Die Straßendatenbank lieferte einen Katalog der Mängel im Landesstraßennetz für die Dringlichkeitsbewertung des Bedarfes. Der vordringliche Bedarf für 1986-1995 erfordert jährlich 300 Mio. DM oder 3.000 Mio für das Ausbauprogramm 1986-1995. Darin sind enthalten: für Ortsumgehungen 210 km 640 Mio., Lückenschlüsse 40 km 120 Mio., Ausbau vorhandener Linien 1370 km 2240 Mio. DM. Weitere 2.000 km, die als vordringlicher Bedarf eingestuft wurden, können nur teilweise Deckenverstärkungen erhalten oder müssen auf die nächste Bauperiode nach 1995 verschoben werden. (-z-)
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Straße + Autobahn, Bonn 37(1986), Nr.10, S.442-445, Lit.