Satzungsmuster Soziales und Gesundheit. Eine Arbeitshilfe für die Städte in den neuen Bundesländern.

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SEBI: Ser 941-D24-4

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Das Recht der Stadt, mit einer Satzung Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln, hat innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung einen hohen Stellenwert. Das Satzungsrecht, das den Gemeinden durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz verliehen worden ist, wird für die fünf neuen Bundesländer durch Pargr. 5 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise konkretisiert. Die in dieser Broschüre zusammengefaßten Satzungsmuster sind als Arbeitshilfen für die Mitgliedstädte in den neuen Bundesländern gedacht. Dabei wurden u.a. Satzungen und öffentlich rechtliche Vereinbarungen ausgewählt, die sich bereits in anderen Mitgliedstädten bewährt haben. So z.B. die Satzungen über die Gemeinnützigkeit der städtischen Altenheime und der Behindertenwerkstätten der Stadt Köln oder die Satzung über die Benutzung des städtischen Frauenhauses der Stadt Stuttgart, die Seniorenvertretungssatzung der Stadt München sowie die Ausländerbeiratssatzung der Stadt Köln. geh/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Gesundheitswesen, Sozialwesen, Sozialinfrastruktur, Satzungsrecht, Satzungsmuster, Arbeitshilfe, Hilfsmittel, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung

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Köln: (1991), 86 S.

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Gesundheitswesen, Sozialwesen, Sozialinfrastruktur, Satzungsrecht, Satzungsmuster, Arbeitshilfe, Hilfsmittel, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung

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DST-Beiträge zur Sozialpolitik; 24