Auf der Flucht - unbegleitet und minderjährig.

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

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DE

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Dortmund

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1436-1450

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Abstract

Die gesetzlichen Regelungen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen sehen vor, dass Jugendämter verpflichtet sind, ausländische Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland kommen, in Obhut zu nehmen, sofern sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte in Deutschland aufhalten. Laut amtlicher Statistik zu den vorläufi gen Schutzmaßnahmen war dies in 2010 rund 2.822 Mal der Fall. Seit 2005 und der Neufassung der rechtlichen Grundlagen der Inobhutnahme haben sich die Fallzahlen damit mehr als vervierfacht. Inwiefern sind aber sämtliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge der Kinder- und Jugendhilfe tatsächlich bekannt, und werden diese auch statistisch erfasst? Wie haben sich in der KJH-Statistik die Fallzahlen insgesamt und in den Bundesländern entwickelt? Welche Kinder und Jugendlichen flüchten unbegleitet nach Deutschland, und welche Hinweise gibt es in der Statistik zum Verlauf ihrer Inobhutnahmen?

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KomDat-Jugendhilfe

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Nr. 3

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S. 9-11

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