Das Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte.
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SEBI: 89/3623
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DI
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Abstract
Mit Erlaß des Beschäftigungsförderungsgesetzes von 1982 (BeschFG) wurden erstmals Teilzeitverträge gesetzlich geregelt. Das BeschFG enthält in Pargr. 2 ein Verbot der Ungleichbehandlung von vollzeitbeschäftigen und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern. Dies ist insbesondere von Bedeutung für die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung und für tarifvertraglich vereinbarte Überstundenzuschläge und Urlaubsregelungen. Darüber hinaus wird durch den neugefaßten Pargr. 23 Absatz I Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes die Berechnung der Beschäftigtenzahl, bis zu der Kleinbetriebe von der Anwendung bestimmter Kündigungsregelungen ausgenommen sind, neu geregelt. Es werden die vor Erlaß dieser Gesetze bestandenen Auffassungen zur Teilzeitarbeit generell, zur Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten speziell und zur verfassungsrechtlichen Lage dargelegt und deren Bedeutung für die neue Rechtslage erläutert. jüp/difu
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Keywords
Teilzeitarbeit, Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Beschäftigungsförderungsgesetz, Gleichbehandlung, Betriebsverfassungsgesetz, Rechtsprechung, Altersversorgung, Kündigungsschutz, Betriebsrat, Arbeitsbedingung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz
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Köln: (1988), XXXIX, 231 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1988)
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Teilzeitarbeit, Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Beschäftigungsförderungsgesetz, Gleichbehandlung, Betriebsverfassungsgesetz, Rechtsprechung, Altersversorgung, Kündigungsschutz, Betriebsrat, Arbeitsbedingung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz