Energiedienstleistungsgesetz. Wie sich mit vorgeschriebenen Energieaudits Gewinn machen lässt.

Bauverl.
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Bauverl.

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Gütersloh

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0948-0048

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ZLB: Kws 586 ZB 6756

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Abstract

Seit 2015 sieht das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor, dass Unternehmen einer gewissen Größe, sogenannte Nicht-KMU, regelmäßige Energieaudits durchführen müssen. Doch häufig wird die Angelegenheit nach den Prüfungen als erledigt angesehen und die Ergebnisse landen unbeachtet im Regal. Besonders im Hinblick auf die Kosten, die ein Energieaudit mit sich bringt, stellt sich jedoch die Frage nach Wirtschaftlichkeit.

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Facility-Management

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Nr. 3

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S. 38-39

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