Öffentliches Interesse als juristisches Problem. Eine Analyse von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
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1970
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SEBI: 71/58
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Zusammenfassung
Ähnlich wie das Prinzip der Gerechtigkeit ist das ,,öffentliche Interesse'' (auch ,,Gemeinwohl'' genannt) ein Begriff einer hohen Abstraktionsebene.Der Begriff taucht in Literatur und Rechtsprechung unzählige Male - oft sehr diffus und verschwommen - auf.Angesichts dieser Situation bemüht sich der Verfasser um konkrete Aussagen zu diesem Problem.Methodisch geschieht dies dadurch, daß die Gesetzgebung und Rechtsprechung einer Analyse unterzogen wird, um das ,,gemeinwohlhaltige'' juristische Material ,,aufzubereiten''.Von der Grundlage dieser Analyse der Rechtswirklichkeit können verfassungs- und rechtstheoretische Thesen kontrolliert werden.Der Autor verengt seine Blickrichtung bewußt auf juristisch-praktische Probleme und scheidet ,,philosophische oder rein theoretische'' Erwägungen aus.Dadurch wird es möglich, Gemeinwohlinhalte zu bestimmen, Folgerungen für die Verfassungsinterpretation zu gewinnen und den Stellenwert des Gemeinwohls neu zu beschreiben. chb/difu
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Bad Homburg: Athenäum (1970), 764 S., Lit.; Reg.; jur.Habil.; Freiburg/Breisgau 1969