Das Steuererfindungsrecht der Gemeinden und die kommunale Selbstverwaltung - zugleich ein Beitrag zum finanzverfassungsrechtlichen Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden nach dem Bonner Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung.

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SEBI: DB 347

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Abstract

Unter Steuererfindungsrecht versteht der Autor das Recht der Gemeinden, zur Wahrung der Finanzautonomie eigene Abgaben, die sogenannten kleinen Steuern, zu erheben. Die städtische Steuerautonomie des Mittelalters wurde im absolutistischen Staat stark eingeschränkt. Heute wird sie zum Teil aus der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie abgeleitet, zum Teil verneint. Der Verfasser folgt der Auffassung, daß das Recht der Gemeinden, eigene Steuern in begrenztem Rahmen zu erheben und das Verfahren entsprechend selbst zu regeln, aus der verfassungsrechtlich institutionalisierten Gemeindeautonomie abzuleiten ist. Aufbauend auf einer rechtlichen Durchdringung der staatlichen Finanzverfassung und des kommunalen Finanzausgleichs erarbeitet er die Rechtsgrundlagen und die Grenzen des Steuererfindungsrechts der Gemeinden nach dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung, beschränkt sich jedoch auf die Behandlung dieses Rechts nur im Innenverhältnis der Staatsorganisation. hw/difu

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Gemeindesteuer, Steuerrecht, Steuerfindungsrecht, Kommunalautonomie, Finanzausgleich, Steuer, Kommunalrecht

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München: (1966), XXX, 175 S., Lit.

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Gemeindesteuer, Steuerrecht, Steuerfindungsrecht, Kommunalautonomie, Finanzausgleich, Steuer, Kommunalrecht

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