Privatrechtliche Voraussetzungen und privatrechtliche Wirkungen der Baugenehmigung.
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1983
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SEBI: 86/1687
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Zusammenfassung
Die Arbeit zeigt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum "Gebot der Rücksichtnahme" als Tatbestandsmerkmal der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens, wie die Vereinbarkeit mit dem privaten Nachbarrecht als (materielle) Tatbestandsvoraussetzung für die Zulässigkeit eines baulichen Vorhabens ins Baugenehmigungsverfahren miteinbezogen werden kann. Es wird aufgezeigt, ob der Baugenehmigung unmittelbare oder mittelbare privatrechtsgestaltende Wirkung zukommt, was insbesondere im Rahmen des Nachbarschutzes gegen Baugenehmigungen von Bedeutung ist. Ob dem Nachbarn durch die Baugenehmigung etwa das Rechtsschutzbedürfnis für eine zivilrechtliche Nachbarklage genommen wird, ist nur eine Frage, die behandelt wird. Im weiteren werden die privatrechtlichen Wirkungen der Baugenehmigung im Hinblick auf das Verhältnis Mieter-Vermieter untersucht, wobei die Baugenehmigung anspruchsbegründend mit der Folge wirkt, daß der Mieter vom Vermieter die Einhaltung der Baugenehmigung verlangen kann. Im Anschluß daran werden noch die privatrechtlichen Wirkungen der Baugenehmigung im Verhältnis Verkäufer-Käufer eines Grundstücks untersucht. kp/difu
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München: (1983), XVI, 174 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1983)