Wasserschutzgebiet trotz vorhandener Gewerbenutzung. WHG § 19 Abs. 1 Nr.1; bwWG § 110; VwGO § 47. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.3.1986 - 5 S 2831/84.

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1986

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Die Schutzbeduerftigkeit eines fuer die gemeindliche Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasservorkommens wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Wasserbedarf auch auf andere Weise (hier: Anschluss an die Landeswasserversorgung) gedeckt werden koennte. Die Existenz eines Gewerbegebietes im Einzugsbereich des Grundwasservorkommens steht der Festsetzung eines Wasserschutzgebietes nicht notwendig entgegen. Eine Wasserschutzverordnung wird nicht ohne weiteres dadurch obsolet, dass die Schutzwuerdigkeit des Grundwasservorkommens im Gefolge einer zwischenzeitlichen Verunreinigung nachtraeglich gemindert wird. (-z-)

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Umwelt- und Planungsrecht 6(1986), Nr.10, S.393-394

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