Musterverwaltungsvorschrift zum Abfallverbringungsgesetz und zur EG-Abfallverbringungsverordnung. Stand: 6.12.1995.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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ZLB: 96/3044
DST: S 710/502

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Zusammenfassung

Die EG-Abfallverbringungsverordnung wurde mit Wirkung vom 6.5.1994 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland und gilt bei Abfallverbringungsvorgängen mit Auslandsbezug unmittelbar. Mit der EG-AbfVerbrV sind die bestehenden internationalen Vereinbarungen wie z.B. das Basler Übereinkommen vom 22.3.19989 umgesetzt worden. Am 14.10.1994 ist das Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen vom 30.9.1994 in Kraft getreten. Dieses Artikelgesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbindung von Abfällen: Abfallverbringungsgesetz /AbfVerbrG). Es enthält im wesentlichen Ausführungsregelungen. Zu nennen sind ferner die Einrichtung eines Solidarfonds Abfallrückführung, die Bestimmung des Umweltbundesamtes als Anlaufstelle und Clearingstelle für grenzüberschreitende Verbringungen und die Festsetzung von Bußgeldtatbeständen. difu

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107 S.

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Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 92
LAGA-Mitteilungen; 25