Privatwirkung der Grundrechte in den USA. Die State Action Doctrine des U.S. Supreme Court und die Bürgerrechtsgesetzgebung des Bundes.

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DE

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Berlin

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ZLB: 92/4239

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Zusammenfassung

Die Arbeit behandelt die Privatwirkung der Grundrechte in den USA, die dort "state action doctrine" heißt. Dabei handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches im deutschen Verfassungsrecht als sogenannte "Drittwirkung der Grundrechte" bekannt ist. Grundrechte sind grundsätzlich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die Drittwirkung der Grundrechte bedeutet, daß die Grundrechte nicht im Verhältnis Bürger-Staat gelten, sondern im Verhältnis Bürger-Bürger (Privater), also einem Dritten gegenüber. Nach einer begrifflichen Definition erläutert der Autor die Grundlagen und die Historie der Grundrechte in den USA (Bill of Rights, 1791) bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der Aufhebung der Rassendiskriminierung. rebo/difu

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XXIII, 518 S.

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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 104