Bessere baurechtliche Instrumente für die Gemeinden durch eine Novellierung des BBauG.
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1974
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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264
IRB: Z 36
BBR: Z 264
IRB: Z 36
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Zusammenfassung
Verf. fragt sich, ob die Gemeinden das verbesserte Instrument auch tatsächlich anwenden werden. Er selbst bejaht die Frage unter der Voraussetzung, daß die Gemeinden die Bodenbewertung ausreichend beherrschen, um Ausgleichsbeträge für maßnahmebedingte Werterhöhungen und Entschädigungen für Enteignungen fundiert ermitteln zu können.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Bauwelt (1974) S. 10-12