Korruption - ein unscharfes Phänomen als Gegenstand zielgerichteter Prävention. Ergebnisse eines Forschungsprojekts.

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DE

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Wiesbaden

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ZLB: 95/3757
DST: H 10/188

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FO

Zusammenfassung

Die Untersuchung stellt zunächst Korruption und deren Bekämpfung aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft, der Kommunalpolitik, der öffentlichen Verwaltung und der Strafverfolgungsbehörden dar und beschreibt im Anschluß daran die rechtlichen Rahmenbedingungen. Korruption wird insbesondere durch Schwachstellen wie Mißmanagement, fehlende Transparenz oder schwer verständliche rechtliche Vorschriften begünstigt. Zur Bekämpfung sind Instrumente der Repression und Prävention optimal abzustimmen, da ein Alleingang der Strafverfolgungsbehörden zwangsläufig ohne Wirkung bleibt. Im strafrechtlichen Bereich muß das Ziel neben der Umsetzung der bestehenden Instrumente eine Erneuerung bei den Tatbeständen der Bestechungsdelikte sein, während präventive Maßnahmen sich von Einzelmaßnahmen zu Strategien wandeln müssen. Anti-Korruptionsmaßnahmen dürfen nicht auf Argwohn beruhen sondern sollten Teil der Unternehmens- bzw. Verwaltungshygiene sein. Die Untersuchung arbeitet die gewonnenen Anregungen und Empfehlungen in ein umfassendes Anti-Korruptionsgesetz ein und gibt Empfehlungen an die Akteursgruppen. Dabei ist u.a. die Vorsorge ein wichtiges Stichwort. eh/difu

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516 S.

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BKA-Forschungsreihe; 33